AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Genusswanderungen zwischen Jessica Goebgens, Rebenmeer Föhr, Strandstraße 63, 25938 Wyk auf Föhr (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

 

§ 2 Vertragsschluss und Bezahlung

1. Die Buchung von Genusswanderungen über die Website, per E-Mail oder Telefon stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) des Veranstalters zustande.

2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse mittels Überweisung. Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zu dem in der Bestätigung genannten Datum auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.

 

§ 3 Stornierungsbedingungen

Da der Veranstalter für die Genusswanderungen frisch verderbliche Lebensmittel (Käse) und Getränke (Wein) einkauft und Plätze exklusiv reserviert, gelten folgende Stornierungsregeln:

1. Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist eine Stornierung für den Kunden kostenfrei.

2. Bei einer Stornierung ab 7 Tagen bis 72 Stunden vor dem Start der Tour werden 50% des Ticketpreises fällig.

3. Bei einer Stornierung von weniger als 72 Stunden vor dem Start der Tour (bezogen auf die exakte Uhrzeit des Tourstarts, z. B. Freitag 14:45 Uhr für Montag 14:45 Uhr) oder bei Nichterscheinen des Kunden werden 100% des Ticketpreises fällig.

 

§ 4 Durchführung und Absage (Wetterregelung)

1. Die Genusswanderungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen oder bewölktem Himmel statt. Die Teilnehmer werden gebeten, sich dem Wetter entsprechend zu kleiden.

2. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. starkem Dauerregen, Sturm, Unwetterwarnungen oder Sturmflutgefahr am Deich), die eine sichere und genussvolle Durchführung unmöglich machen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Tour abzusagen.

3. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter erhalten die Kunden das bereits gezahlte Geld vollständig zurücküberwiesen. Alternativ kann einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Haftung und Gesundheit und Verhaltensregeln am Deich

1. Teilnahmevoraussetzungen & Ausrüstung (Schuhwerk): Die Teilnahme an den Genusswanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, für trittsicheres, festes Schuhwerk (keine Flip-Flops, Sandalen oder glatte Alltagsschuhe) sowie wetterfeste Kleidung zu sorgen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die unpassendes oder unsicheres Schuhwerk tragen, vor Beginn der Tour zu ihrem eigenen Schutz von der Wanderung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

2. Alkoholgenuss: Im Rahmen der Genusswanderung wird Wein in moderaten Mengen ausgeschenkt. Der Kunde ist für seinen eigenen Alkoholkonsum und die daraus resultierenden Folgen selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die durch alkoholbedingtes Fehlverhalten des Kunden entstehen.

3. Jugendschutz: Die Teilnahme an den Wein-Tastings ist aus gesetzlichen Gründen erst ab 16 Jahren gestattet. Bei Teilnehmern zwischen 16 und 18 Jahren ist der Veranstalter berechtigt, vorab die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zu verlangen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Beginn der Tour das Alter der Teilnehmer anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Wird der Ausweis nicht vorgelegt oder das Mindestalter nicht erreicht, ist eine Teilnahme am Tasting ausgeschlossen; ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht.

4. Deichschutz & Umweltschutz: Der Schutz der Natur und der Küstenschutzanlagen (Deiche) hat oberste Priorität. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters strikt Folge zu leisten, auf den vorgegebenen Wegen zu bleiben und die Deichanlagen nicht zu beschädigen (z. B. durch mutwilliges Herunterrutschen oder das Betreten gesperrter Zonen). Bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen diese Verhaltensregeln kann der Veranstalter den Kunden von der weiteren Tour ausschließen. Eine Rückerstattung des Preises ist auch hier ausgeschlossen.

5. Allergien: Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Genusswanderung über bestehende Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten oder relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

6. Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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